Gesundheit
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gemäß EMF-Direktive 2013/35/EU

Kostenloser SelbstCheck
Oft sind alle Sorgen unbegründet. Erfahren Sie innerhalb von Minuten, ob weitere Abklärungen nötig sind.
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Hat der SelbstCheck auf weiteren Abklärungsbedarf hingewiesen?
Erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche Schritte nötig sind, um Ihre Mitarbeitenden oder Kunden gesetzeskonform zu schützen.

Detaillierte Risikobewertung gemäss 2013/35/EU
Bei 55 der 90 von der Europäischen Kommission beurteilten Arbeitsplätzen/Tätigkeiten ist eine Bewertung in Bezug auf die Belastung durch elektromagnetische Felder notwendig.
Fordern Sie ein individuelles Angebot an und schaffen Sie Sicherheit.
Für Firmen, Private und Vereine

Vorträge mit Live-Demo
Sie würden an einem Event gerne mal das Thema «Elektromagnetische Felder» kontrovers diskutieren? Neben den physikalischen Hintergründen und dem Bezug zu alltäglichen Situationen, können auch rätselhafte Phänomene am Induktionsherd live vorgeführt werden…
F.A.Q.
Unsere Anlagen haben eine EMV-Abnahme. Genügt das?
Die Vorschriften zur Elektromagnetischen Verträglichkeit sollen dafür sorgen, dass ein System keine anderen stört (Emmission) und dass es nicht von aussen gestört wird (Immunität).
Über den Schutz der Gesundheit, wenn Personen dauerhaft den unsichtbaren Gefahren elektromagnetischer Wellen ausgesetzt sind, sagt eine EMV-Abnahme aber nichts aus.
Ist denn bewiesen, dass elektromagnetische Felder gesundheitsschädlich sind?
Die Definition von Grenzwerten im Bereich der elektromagnetischen Strahlung ist sehr schwierig. Sie sind ein Kompromiss zwischen messbaren Auswirkungen und Indizien, die aus Studien oder wissenschaftlichen Überlegungen gewonnen werden.
Eine gesundheitsschädliche Wirkung kann nur «bewiesen» werden, wenn in praktischen Versuchen an vergleichbaren biologischen Substanzen ein Schaden provoziert werden kann. Nur ist es dann vielleicht zu spät…
Unabhängig davon, an welche Gefahren man glaubt, gibt es seit ein paar Jahren in den meisten Ländern klare Gesetze. Wer diese nicht einhält, muss damit rechnen, für gesundheitsschädliche Folgen an Dritten haftbar gemacht zu werden.